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Mieterverein Gotha und Umgebung e.V.
Justus-Perthes-Straße 11
99867 Gotha
Telefon: +49 (0) 36 21 / 400 1 84
Fax: +49 (0) 36 21 / 7 333 72

E-Mail: mieterverein[dot]gotha[at]t-online[dot]de

Gläubiger-Identifikationsnummer
DE95ZZZ00000189058

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 19:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 14:30 Uhr

Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

(Termine zur Rechtsberatung nur nach Vereinbarung)

Telefonische Rechtsauskünfte für Mitglieder

Montag
13:00 bis 14:00 Uhr,
 

Mittwoch
14:00 bis 15:00 Uhr

 

Strom- und Heizungs-Ausfall durch Sabotage
Recht auf Mietminderung

 

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter auch dann ihr Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall von Strom oder Heizung auf unvorhersehbare Ereignisse wie Sabotage zurückzuführen ist. Auch wenn der oder die Vermietende keine Schuld an dem Vorfall trägt, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Mietminderung, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Insbesondere in den kalten Wintermonaten, kann der Ausfall von Heizung und Strom eine akute Gefahr für die Gesundheit darstellten.

„Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter, gleich ob durch äußere Einflüsse wie Sabotage oder technische Störungen verursacht, beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich. Mieterinnen und Mieter sind auch dann berechtigt, eine Mietminderung zu verlangen, wenn die Vermieterinnen und Vermieter keinerlei Verschulden trifft“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „Die Wohnung muss so beschaffen sein, dass sie ihren Zweck erfüllen kann, und dazu gehört auch eine funktionierende Heizung und Stromversorgung. Mieterinnen und Mieter können ihr Recht auf Mietminderung auch dann durchsetzen, wenn der Ausfall auf Fremdeinwirkungen zurückzuführen ist.“

Recht auf Mietminderung

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel wie den Ausfall von Strom oder Heizung eingeschränkt wird. Auch wenn der Ausfall nicht durch die oder den Vermietenden verursacht wurde, bleibt der Anspruch auf Mietminderung bestehen. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Ein kompletter Ausfall der Heizung oder Stromversorgung im Winter kann zu einer Mietminderung von bis zu 100 Prozent führen, je nach Dauer des Ausfalls und den konkreten Umständen. Es ist wichtig, dass Mieterinnen und Mieter diesen Mangel der oder dem Vermietenden sofort melden, um ihre Rechte nicht zu gefährden.

Tipps zur Notfallvorsorge

Auch wenn Mieter:innen rechtlich abgesichert sind, sollten sie sich auf den Fall eines Stromausfalls oder Blackouts vorbereiten. Eine Notstromversorgung wie Powerbanks oder ein Notstromaggregat kann helfen, zumindest die grundlegenden Geräte wie Beleuchtung oder Kühlschrank funktionsfähig zu halten. Zudem sollten ausreichend Trinkwasser sowie warme Decken und Schlafsäcke vorrätig sein, um sich gegen Kälte zu wappnen, wenn die Heizung ausfällt. Lang haltbare Lebensmittel wie Konserven und Trockennahrungsmittel sind ebenfalls sinnvoll, ebenso wie batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampen und Radios, um sich zu orientieren und über Notfallinformationen informiert zu bleiben.



 

Richtig heizen, richtig lüften
Tipps gegen Schimmelbildung

 

Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, Vermieterinnen und Vermieter müssen diese Schäden beseitigen und Mieterinnen und Mieter sind zur Mietminderung berechtigt.
 
Es sei denn, Mieterinnen und Mieter haben die Schäden selbst verursacht, weil sie zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet haben.
 
Wir geben 20 Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
 

1.    Auch im Herbst und Frühjahr sollten (bei Anwesenheit) folgende Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
 
2.    Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
 
3.    Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten.
 
4.    Nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Das "Überschlagenlassen" des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, das heißt feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.
 
5.    Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft schon aus) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
 
6.    Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
 
7.    Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wieviel Wind weht.
 
8.    Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.
 
9.    Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
 
10. Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.

11. Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.
 
12. Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.
 
13. Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
 
14. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.
 
15. Nach dem Bügeln lüften.
 
16. Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.
 
17. Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.
 
18. Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich auch das Lüften tagsüber nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es, morgens und abends richtig zu lüften.
 
19. Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.
 
20. Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.

 
 

 


 

Heizperiode gestartet
Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit

 
(dmb) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit von 6 bis 24 Uhr, nachts kann die Temperatur auf etwa 18 Grad abgesenkt werden.
 
Bei einem Heizungsausfall in den Wintermonaten oder wenn die Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius nicht erreicht werden, ist die Wohnung mangelhaft. In diesen Fällen muss laut Mieterbund schnellstmöglich der oder die Vermietende informiert werden. Er oder sie muss für Abhilfe sorgen, ggf. die Heizung reparieren lassen. Solange die Heizung gar nicht oder nur schlecht funktioniert, können Mietende auch die Miete kürzen - beispielsweise um 20 bis 30 Prozent, wenn es in der Wohnung nur 16 bis 18 Grad warm wird.
 
Für Mietende gibt es keine grundsätzliche Heizpflicht. Reichen ihnen niedrigere Temperaturen aus, müssen sie die Wohnung nicht bis 20 oder 22 Grad Celsius heizen. Sie müssen auch nicht während ihrer Abwesenheit, am Wochenende oder im Urlaub heizen. Sichergestellt sein muss aber, dass keine Schäden an der Mietsache durch Auskühlen der Räume entstehen können. Außerdem muss beim sparsamen Heizen öfter gelüftet werden, um so Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

 

 

 

 

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